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Kontakt

Telefon der Zentrale: 02552 707-0

E-Mail: info@swst.de

Stördienstnummer: 02552 707-100

Unser Landstrom 

Finden Sie Ihren passenden Tarif

Mit unseren Stromtarifen UNSER LANDSTROM beliefern wir Sie mit 100 % Ökostrom aus Steinfurt, der zudem häufig in bürgerbeteiligten Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Insgesamt sparen wir durch die umwelt-freundliche Herstellung unseres Landstroms über 16.000 t CO2. Und das jedes Jahr!

  • 100 % Ökostrom aus Steinfurt
  • Ermöglicht den Erhalt von öffentlichen Fördermitteln
  • Aktive Beteiligung an der regionalen Energiewende 
  • Unterstützung der lokalen Anlagenbetreiber und Stärkung der Wertschöpfung vor Ort

UNSER LANDSTROM

Tarifübersicht 

Grundversorgung Strom

38,88 Cent

brutto, pro kWh
85,00 € (brutto)/Jahr Grundpreis

  •  Mit maximaler Flexibilität

  •  100 % Ökostrom aus Steinfurt

  •  Ohne Vertragsunterschrift

Arbeitspreis pro kWh: 38,88 Cent

Grundpreis pro Jahr: 85,00 Euro


Preise bis zum 01.04.2024

Arbeitspreis pro kWh: 37,21 Cent

Grundpreis pro Jahr: 85,00 Euro


Erstvertragslaufzeit: Keine

Kündigungsfrist: 14 Tage

ohne Unterschrift - Anmeldung genügt

Preisblatt Grundversorgung 
Preisblatt Grundversorgung ab 01.04.2024
Preisblatt Ersatzversorgung
Historische Preise GV
Historische Preise EV

Landstrom AKTIV

37,90 Cent

brutto, pro kWh
85,00 € (brutto)/Jahr Grundpreis

  • Der Allrounder
  • 100 % Ökostrom aus Steinfurt
  • 24 Monate Erstvertragslaufzeit

Arbeitspreis pro kWh: 37,90 Cent

Grundpreis pro Jahr: 85,00 Euro

Erstvertragslaufzeit: 24 Monate ab Lieferbeginn

Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit

Die Preise im Tarif Landstrom AKTIV enthalten keine Preisgarantie und können entsprechend Ziffer 7.4 der AGB angepasst werden.

Landstrom Wärmepumpe

25,17 Cent

brutto, pro kWh
85,00 € (brutto)/Jahr Grundpreis

  •  Für den Betrieb von Wärmepumpen

  •  100 % Ökostrom aus Steinfurt

  •  Ohne Erstvertragslaufzeit

Mit Wärmepumpe (mit separatem Zähler)

Arbeitspreis pro kWh: 25,17 Cent

Grundpreis pro Jahr: 85,00 Euro

Erstvertragslaufzeit: Keine

Kündigungsfrist: 1 Monat 

Preisstand
Gültig ab 1. April 2024 für unser Versorgungsgebiet mit der Postleitzahl 48565. 


Bruttopreise
Alle Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sind kaufmännisch gerundet. Sie erscheinen in dieser Form nicht auf der Jahresabrechnung.

Fragen & Antworten

Fragen zu unserem LANDSTROM

Herzlichen willkommen in unserer schönen Kreisstadt! Bei Einzug sind Strom und Gas über öffentliche Netze verfügbar und durch deren Entnahme kommt automatisch die Grundversorgung mit uns, den Stadtwerken Steinfurt zustande, da wir der Grundversorger im Strom und im Gas sind. Gleiches gilt für die Versorgung mit Trinkwasser. Sobald Sie den Wasserhahn öffnen, entsteht automatisch ein Vertrag zwischen Ihnen und den Stadtwerken Steinfurt. Damit Sie auch nur wirklich das bezahlen, was Sie verbrauchen, melden Sie sich einfach hier direkt online an.

Alternativ können Sie uns Ihre Daten auch per Mail oder per Post mitteilen.

E-Mail: info@swst.de

Post: Wiemelfeldstr. 48, 48565 Steinfurt

Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Daten:

  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummern und dazugehörige Zählerstände zum Zeitpunkt des Einzugs – gerne auch per Foto
  • Vor- und Nachname, auf wen der Vertrag laufen soll, sowie die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Ihre Postanschrift, falls abweichend von der Lieferadresse
  • Wenn bekannt, Name des Vormieters

Im Anschluss an die Bearbeitung erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit Ihrer Vertragsbestätigung per Post.

Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung, wenn kein Sondervertrag mit einem Energielieferanten vorliegt.

Sie können Ihren Wunschtarif ganz bequem online abschließen. Einfach in der Tarifübersicht auf "Jetzt wechseln" klicken und es kann losgehen. Halten Sie zum Ausfüllen des Online-Formulars bitte folgende Informationen bereit: 

  • Ihre Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger (steht auf der Jahresrechnung)
  • Ihren letzten Jahresverbrauch
  • die Zählernummer (diese steht auf einer Plakette oder einem Aufkleber auf dem Stromzähler)

Danach läuft es wie von selbst, denn wir übernehmen die Kündigung Ihres bisherigen Stromvertrags für Sie. Anschließend erhalten Sie von Ihrem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung und eine Schlussrechnung. Abschließend erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben, in dem wir Ihnen den Beginn der Belieferung und Ihre Abschläge mitteilen. 

In den Strompreisen sind die Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Netznutzungsentgelte sowie die Steuern und Abgaben enthalten.

MwSt.
Die Höhe der Mehrwertsteuer liegt in Deutschland zurzeit bei 19 %.

EEG-Umlage
Die Umlage gemäß Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Der Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die Kosten für die Energieversorgung zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die EEG-Umlage beträgt 3,723 Cent/kWh für das Jahr 2022.

KWKG-Umlage
Der Aufschlag nach dem Kraftwärme-Kopplungsgesetz (KWK-G). Das Kraftwärme-Kopplungsgesetz soll unter anderem die Erhöhung der Stromerzeugung aus der Kraft-Wärme-Kopplung fördern. Der Aufschlag beträgt im Jahr 2022 0,378 Cent/kWh.

Stromsteuer
Die Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz. Das knappe und endliche Gut Energie soll in vorausschaubaren Schritten maßvoll verteuert werden, um die Anreize zur Energieeinsparung und zur Ressourcenschonung zu schaffen. Sie beträgt im Jahr 2022 2,050 Cent/kWh.

Umlage nach §19 Strom NEV
Energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden verbrauchen, werden ab 01.01.2012 von den Netzentgelten befreit. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen trotz des zu erwartenden Anstiegs der Energiekosten gesichert werden. Die Kosten werden vor allem durch kleine Unternehmen und Endverbraucher getragen. Die neue Umlage wird bundesweit allen Stromversorgungsunternehmen ab dem 01.01.2012 von den Netzbetreibern neben den Netznutzungsentgelten in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt in Cent je verbrauchter Kilowattstunde des Kunden, wobei die neue Umlage auf die ab dem Einführungszeitpunkt verbrauchte Strommenge erhoben wird. Sie beträgt für das Jahr 2022 0,437 Cent/kWh.

Offshore-Netzumlage nach § 17 f EnWG 2012
Die Offshore-Netzumlage wird ab dem 01.01.2013 von Letztverbrauchern erhoben. Die Letztverbraucher zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung im Jahr bzgl. einer jeden Abnahmestelle eine Offshore-Netzumlage von EUR 0,419 ct/kWh.

Abschaltbare-Lasten-Umlage nach § 18 AbLaV
Die Umlage für abschaltbare Lasten dient der Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit. Die Umlage für 2022 beträgt 0,003 ct/kWh.

Konzessionsabgabe
Abgabe, die die Stadtwerke Steinfurt GmbH als Netzbetreiber an die Stadt Steinfurt zahlt, um öffentliche Wege für das Verlegen von Leitungen nutzen zu dürfen. Sie beträgt für Steinfurt 1,590 ct/kWh (bis 100.000 Einwohner). 

Alle Stromversorgungsunternehmen sind seit dem 15. Dezember 2005 verpflichtet, für den Verbraucher relevante Informationen zur Stromlieferung transparenter zugänglich zu machen. Dies betrifft unter anderem auch die Kennzeichnung von Strom, damit Endverbraucher die Stromherkunft rekonstruieren können. Im Rahmen dieser Kennzeichnungspflicht müssen Stromlieferanten eine prozentuale Auflistung der Energieträger (Energiemix) aus ihrem Bilanzkreis unter anderem auf der jährlichen Stromrechnung ausweisen. Darüber hinaus müssen auch die durch den jeweiligen Energieträger entstandenen CO2-Emissionen sowie die nuklearen Abfallwerte pro kWh benannt werden. Zudem wird der bundesdeutsche Durchschnitt angegeben, um die jeweiligen Werte miteinander vergleichen zu können. Die Aktualisierung der Stromkennzeichnung muss immer bis zum 1. November eines jeden Jahres erfolgen. Als Datengrundlage der Stromkennzeichnung dient dabei das vorangegangene Kalenderjahr.

Unsere aktuelle Stromkennzeichnung für unseren Strom in den Tarifen UNSER LANDSTROM finden Sie hier.

Als Grundlage für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung gilt der Zeitraum Ihres Stomverbrauchs (Verbrauchszeitraum). In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Der Zeitraum kann aber auch kürzer sein, wenn Sie zwischenzeitlich zu– oder umgezogen sind. Der Rechnungsstichtag der Stadtwerke Steinfurt ist der 31.12. des jeweiligen Jahres. 

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Abwendungsvereinbarung 

Es gibt zudem viele Beratungsstellen für Menschen in finanzieller Notlage. Möglicherweise können Ihnen die folgenden Einrichtungen Hilfestellungen geben:

Ansprechpartner Kundenservice
Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Stromtarifen? 

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

Kundenservice 

02552 707-588

Montag - Donnerstag
8:00 - 16:30 Uhr

Freitag
8:00 - 13:00 Uhr

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