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Netze & Marktkommunikation
Gas
Anträge und Formulare
- Antrag auf Netzanschluss
- Preisblatt Netzanschluss Gas
- Inbetriebsetzung einer Gasanlage
- Kundenauftrag: Trennung Hausanschluss / ersatzloser Zählerausbau
- Protokoll über Belastungs- und Dichtheitsprüfung für die Gasleitung
Ergänzende Bedingungen und Technische Anschlussbedingungen
Biogas
- Antrag Netzanschluss Biogas
- Leitfaden Biogas-Einspeisung
- Technische Mindestanforderungen Biogas-Netzanschluss
- Netzanschlussvertrag Biogas
- Anlage 1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anlage 2 - Beschreibung des Anschlusses
- Anlage 3 - Realisierungsfahrplan
- Anlage 4 - Mindestanforderungen
- Anlage 5 - Grundstücksnutzungs-vereinbarung
- Anlage 6 - Eintragungsbewilligung
- Anschlussnutzungsvertrag Biogas
- Anlage 1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anlage 2 -Mindestanforderungen
- Einspeisevertrag Biogas
- Anlage 1 - Einspeisepunkt, Vorhalteleistung u. Gasbeschaffenheit
- Anlage 2 - Netzzugangsbedingungen
- Anlage 2.1 - Netzzugangsbedingungen, Definition
- Anlage 2.2 - Netzzugangsbedingungen, Operation Manual
- Anlage 3 - Datenaustausch und Ansprechpartner
Kontaktdatenblatt
- Kommunikationsdatenblatt Gas - Stand 10/2024 (pdf-Format)
- Kommunikationsdatenblatt Gas - Stand 10/2024 (xlsx-Format)
Lastprofil
- Lastprofil Gas ab 01.10.2024
Verfahrensspezifische Parameter
- excel-Tabelle mit verfahrensspezifischer Parameter gültig ab 01.01.2024
Nachweise und Zertifikate
Gasbeschaffenheit und Gasbrennwert
Das transportierte Erdgas im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Steinfurt GmbH entspricht mit seinen Brenneigenschaften der 2. Gasfamilie gemäß dem DVGW-Regelwerk (G 260), Erdgas Gruppe H.
Der mittlere Brennwert betrug in 2023: 11,552 (gewichtet auf die vorherigen 12 Monate)
Die Zustandszahl betrug in 2023: 0,9635
Temperatur-Messstelle:
Deutscher Wetterdienst 10315, Station Münster/Greven
Angesetzt wird die geometrisch gemittelte Temperaturzeitreihe
Grundzuständiger Messstellenbetreiber:
Stadtwerke Steinfurt GmbH
DVGW-Code: 9800114000008
Grundversorger Gas
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt GmbH ist bis zum 31.12.2027 gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG:
Stadtwerke Steinfurt GmbH
Wiemelfeldstraße 48
48565 Steinfurt
Grund- und Ersatzversorgung:
Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Steinfurter Gasnetz informieren. Immer dann, wenn Sie als Letztverbraucher, der kein Haushaltskunde ist (§ 3 Nr. 22 bzw. 25 EnWG), vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind, werden Sie automatisch der Ersatzversorgung zugeordnet. Die Ersatzversorgung übernimmt der Grundversorger.
Strom
Anträge und Formulare
- Antrag auf Netzanschluss
- Preisblatt Netzanschluss Strom
- Inbetriebsetzung einer Stromanlage
- Kundenauftrag: Trennung Hausanschluss / ersatzloser Zählerausbau
- Netzanschlussvertrag Mittelspannung
- Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
Ergänzende Bedingungen und Technische Anschlussbedingungen
- Ergänzende Bedingungen (zur NAV)
- Technische Anschlussbedingung Niederspannung
- Technische Anschlussbedingung Mittelspannung
- AGB Mittelspannung
Private Ladeeinrichtungen
Gemäß der Niederspannungsanschluss-verordnung (NAV) müssen alle privaten Ladestationen (z.B. Wallboxen) mit einer Leistung bis 12 kW bei den Stadtwerken Steinfurt gemeldet werden bevor sie in Betrieb genommen werden. Liegt die Leistung über dieser Grenze, muss die Ladeeinrichtung von den Stadtwerke Steinfurt genehmigt werden.
Beantragung einer Erzeugungsanlage
Ab dem 01. Oktober 2021 bietet die Stadtwerke Steinfurt GmbH ein digitales Einspeiserportal an. Bitte nutzen Sie das Portal, um Ihre Anträge für Einspeiseanlagen bei uns einzureichen. Alle Formulare, die Sie vorher von unserer Homepage heruntergeladen und ausgefüllt haben, werden über das Portal generiert und Ihnen zum Schluss zur Verfügung gestellt.
Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage
- Inbetriebsetzungsprotokoll Stromspeicher
- Anlage zum Inbetriebsetzungsprotokoll (Umsetzung § 9 EEG - Einspeisemanagement)
- Antrag zur Inbetriebsetzung einer Stromanlage
- Anmeldung einer "Steckerfertigen Erzeugungsanlage"
Formular für die Aufhebung der 70%-Regelung
Funkrundsteuerempfänger Gemäß §9 EEG ist jeder Betreiber von Erzeugungsanlagen verpflichtet, seine Anlage mit technischen Einrichtungen zu versehen, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung reduzieren kann. Im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt werden Funkrundsteuerempfänger eingesetzt. Diese Funkrundsteuerempfänger können bei der Westenergie bestellt werden.
Die Bestellung der FRE´s erfolgt direkt über die Website der Westenergie AG: Bestellung Funkrundsteuerempfänger
Bitte wählen Sie in der Bestellung den Artikeltyp BV002 mit der Bezeichnung "Funk-Rundsteuerempfänger - BV0002: Komplettpaket für EEG-Anlagen" aus.
Wichtig: Als Park-ID ist für Anlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt die BOB1 anzugeben.
Netznutzungsvertrag Strom gültig ab 01.04.2022
- Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Anlage A: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage B: Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen
- Anlage C: Zuordnungsvereinbarung
Kontaktdatenblatt
Lastprofil
Nachweise und Zertifikate
Netzseitige Umlagen (Meldung selbstverbrauchter Strommengen)
Meldungen selbstverbrauchter Strommengen für Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch von über 1.000.000 kWh/a
Grundzuständiger Messstellenbetreiber:
Stadtwerke Steinfurt GmbH
BDEW Code-Nr: 9978670000000
Grundversorger Strom
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt GmbH ist bis zum 31.12.2027 gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG:
Stadtwerke Steinfurt GmbH
Wiemelfeldstraße 48
48565 Steinfurt
Grund- und Ersatzversorgung:
Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Steinfurter Stromnetz informieren. Immer dann, wenn Sie als Letztverbraucher, der kein Haushaltskunde ist (§ 3 Nr. 22 bzw. 25 EnWG), vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind, werden Sie automatisch der Ersatzversorgung zugeordnet. Die Ersatzversorgung übernimmt der Grundversorger.
Wasser
Anträge und Formulare
- Antrag auf Netzanschluss
- Inbetriebsetzung einer Trinkwasseranlage
- Kundenauftrag: Trennung Hausanschluss / ersatzloser Zählerausbau
Ergänzende Bedingungen und Technische Anschlussbedingungen
Wasseranalyse
Energieeffizienz für den Endkunden
Energieeffizienz wird immer wichtiger! Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
www.ganz-einfach-energiesparen.de
www.erdgas.info/erdgasheizung/erdgas-solar
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten für die Bereiche Elektrizität und Gas kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden (§ 111 b EnWG). Voraussetzung dafür ist, dass unser Haus kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Stadtwerke Steinfurt GmbH ist verpflichtet, an einem entsprechenden Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Darüberhinaus können Verbraucher eine internetgestützte Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen nutzen, die die Europäische Kommission unter dem Link ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung steht.
Haben Sie Fragen hierzu?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.
Zentrale
02552 7070
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:30 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr