Zuverlässig und vor Ort
Erdgas für Geschäftskunden
Unser Erdgas - ob für Ihre Produktion oder zum Heizen. Bei uns sind Sie richtig! Egal wie groß oder klein Ihr Betrieb ist - wir bieten Ihnen stets vollen Service und Erdgas zu günstigen und transparenten Preisen.
- Natürlicher, klimafreundlicher Energieträger
- Zuverlässige Versorgung
- Faire und transparente Preise
- Stärkung der Wertschöpfung vor Ort
UNSER ERDGAS
Tarifübersicht für Geschäftskunden
ST-Gas AKTIV
11,36 Cent
brutto, pro kWh
140,04 € (brutto)/Jahr Grundpreis
- Günstiger Preis
- 24 Monate Erstvertragslaufzeit
- Einfach online abschließen
Arbeitspreis pro kWh: 11,36 Cent
Grundpreis pro Jahr: 140,04 Euro
Erstvertragslaufzeit: 24 Monate ab Lieferbeginn
Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit
Die Preise im Tarif ST-Gas AKTIV enthalten keine Preisgarantie und können entsprechend Ziffer 7.4 der AGB angepasst werden.
Preisstand
Preise gültig ab 1. Januar 2024 für unser Versorgungsgebiet mit der Postleitzahl 48565.
Bruttopreise
Alle Bruttopreise beinhalten die gesenkte Umsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent und sind kaufmännisch gerundet. Sie erscheinen in dieser Form nicht auf der Jahresabrechnung.
Infos zur Preisbremse
Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 1. März 2023, rückwirkend auch ab dem 1. Januar 2023, für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis von 12 Cent brutto pro kWh. Die Gaspreisbremse wird von uns automatisch bei der Ermittlung Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen und bei der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023 berücksichtigt. Für Verbräuche oberhalb des Entlastungskontingents gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Weitere Informationen zu den Preisbremsen finden Sie hier.
Weitere Preise
Preise der Grund- und Ersatzversorgung
Die aktuellen Preise unserer Grund- und Ersatzversorgung Gas finden Sie hier.
Die Grund- und Ersatzversorgung gilt nur für den Energieverbrauch von Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG: Das sind Privathaushalte (egal in welcher Höhe der Jahresverbrauch ausfällt) und Kunden, die Gas als Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einer Grenze von 10.000 kWh pro Jahr (Kleingewerbe) verbrauchen.
Preisblatt Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden (SLP-Zähler)
Preisblatt Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden (RLM-Zähler)
Historische Preise Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden (SLP-Zähler)
Die Ersatzversorgung im Sinne des §38 EnWG lieg vor, wenn Letztverbraucher Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung in der Ersatzversorgung erfolgt maximal für 3 Monate.
Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, sind automatisch der Ersatzversorgung zuzuordnen (Nicht-Haushaltskunde/Großgewerbe).
BERATUNG
VOR ORT
& INDIVIDUELL
MIT
FAIREN
PREISEN
UNSER
SERVICE
FÜR IHR BUSINESS
Individualkunden
Erdgas für Großverbraucher
Ab einem Verbrauch von über 100.000 kWh kalkulieren wir Ihnen einen individuellen Gaspreis. Dabei erhalten Sie von uns einen Arbeitspreis, ein Grundpreis wird bei diesem Tarif von uns nicht erhoben. Das bedeutet: Sie zahlen keinen monatlichen Pauschalbetrag, sondern nur genau das, was Sie auch verbrauchen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Fester Gaspreis über die gesamte Laufzeit
- Flexible Vertragslaufzeiten für 12 oder 24 Monate
- Kostenloses und unverbindliches Angebot
- Volle Transparenz - keine versteckten Kosten
ERDGAS
EFFIZIENT
&
NACHHALTIG
GASLIEFERUNG
STABIL
&
GÜNSTIG
Fragen & Antworten
Fragen zu unseren Gastarifen
Sie können den Tarif ST-Gas GEWERBE ganz bequem online abschließen. Einfach in der Tarifübersicht auf "Jetzt wechseln" klicken und es kann losgehen. Halten Sie zum Ausfüllen des Online-Formulars bitte folgende Informationen bereit:
- Ihre Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger (steht auf der Jahresrechnung)
- Ihren letzten Jahresverbrauch
- die Zählernummer (diese steht auf einer Plakette oder einem Aufkleber auf dem Stromzähler)
Danach läuft es wie von selbst, denn wir übernehmen die Kündigung Ihres bisherigen Stromvertrags für Sie. Anschließend erhalten Sie von Ihrem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung und eine Schlussrechnung. Abschließend erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben, in dem wir Ihnen den Beginn der Belieferung und Ihre Abschläge mitteilen.
Bei Gaszählern wird zwischen SLP- & RLM-Zählern unterschieden. Je nach Verbrauch werden die Messstellen mit unterschiedlichen Gaszählern ausgestattet. Verbrauchstellen, die unter einem Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh liegen, werden in der Regel mit einem sogenannten
SLP-Zähler (Zähler mit Standard-Last-Profil) ausgestattet. Diese SLP-Zähler werden vor allem bei Haushaltskunden verbaut.
Für Verbrauchsstellen mit einem Jahresgasverbrauch von über 1.500.000 kWh besteht gemäß der deutschen Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) die Pflicht zur registrierenden Leistungsmessung. Hierfür werden Anlagen mit einem RLM-Zähler ausgestattet. Der Wert von 1.500.000 kWh ist hierbei nicht in Stein gemeißelt. Auf Wunsch können auch schon Verbraucher mit geringerem Jahresverbrauch einen RLM- Zähler einbauen lassen. Ob ein RLM-Zähler auch bei Ihnen in Frage kommt, prüfen wir gerne individuell für Ihre Verbrauchsstelle.
SLP-Zähler = Zähler mit Standard-Last-Profil
Zur Bestimmung des erwarteten Gasbedarfs von kleineren Verbrauchern wird das Standardlastprofilverfahren genutzt. Dies orientiert sich am typischen (statistischen) Abnahmeprofil verschiedener Kunden- bzw. Verbrauchergruppen. Es dient uns als Gaslieferant als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des erwarteten Jahresverbrauchs für das jeweilige Unternehmen.
RLM-Zähler = Zähler mit registrierender Leistungsmessung
Das Besondere an RLM-Zählern ist, dass die Zähler für jede Stunde die jeweilige Durchschnittsleistung messen und aus der Ferne ausgelesen werden können. Die erfassten Leistungsmittelwerte ermöglichen es ein individuelles Lastprofil pro Kunden zu ermitteln. Wir erhalten die Daten als Gaslieferant monatlich vom Netzbetreiber und können somit auf konkret gemessene Werte zugreifen und diese entsprechend bei der Abrechnung berücksichtigen.
Die Abrechnung für die Verbrauchsstellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) erfolgt einmal jährlich. Zu Beginn der Belieferung teilen Sie uns Ihre Zählerstände mit. Im weiteren Verlauf erfolgt die Ablesung der Zählerstände ebenfalls durch Sie als Stichtagsablesung per 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Sollten wir einmal keine Zählerstände von Ihnen erhalten, wird Ihr Verbrauch durch uns geschätzt. Auf Basis des von Ihnen angegebenen bzw. des vom Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchs werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben.
Ihre bezogene Gasmenge wird für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) monatlich nachträglich abgerechnet. Dabei erfolgt die Abrechnung auf Basis der übergebenen Messwerte, die uns vom örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Haben Sie Fragen zu unseren Gewerbetarifen?
Ich helfe Ihnen gerne weiter. Rufen Sie einfach an.
Tobias Wünnemann
02552 707-545
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:30 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr