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Unsere Fernwärme

Wärme aus Steinfurt

Unsere Fernwärme ist eine lokale Energie, die in unserem Heizkraftwerk an der Alexander-König-Straße in Burgsteinfurt nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird. Unsere
Fernwärme ist damit ein Nebenprodukt der Stromerzeugung, die anders als in gängigen Kraftwerken, nicht an die Umwelt abgegeben und damit verloren geht.

Mit dieser Wärme wird Wasser als Transportmedium erhitzt und in das Wärmenetz eingespeist. Das entstandene Heizwasser wird dann über wärmeisolierte Leitungen zu Ihnen nach Hause transportiert und die Wärme über Wärmetauscher an Ihren Heizkreislauf abgegeben. Das abgekühlte Wasser fließt zurück und kann erneut erhitzt werden.

Fernwärme im Heizwerk

Ihre Vorteile

    Ersparnis bei den Nebenkosten

  • Weder Kesselanlage, Brennstofflager oder Kamin nötig.
  • Wartungs-und Reparaturaufwand sowie Ersatzinvestitionen entfallen.

     Keine Bevorratung

  • Sie müssen keine Brennstoffe einkaufen und lagern.
  • Unsere Fernwärme steht immer zur Verfügung. 

     Gebäudenutzung

  • Ihre Übergabestation benötigt keinen separaten Raum.
  • Sie können Ihre Wohnfläche somit einfach anderweitig nutzen.

Preise

Ihr monatlich zu zahlender Fernwärmepreis setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Grundpreis
    Der Grundpreis für unsere Fernwärme setzt sich aus Faktoren wie Leitungslänge und Anschlussleistung zusammen und wird individuell für Ihren Fernwärmeanschluss berechnet. 
  • Plus Arbeitspreis
    Für Ihren tatsächlichen Wärmeverbrauch zahlen Sie einen Arbeitspreis. Dieser beträgt derzeit 133,86 Euro/MWh brutto (ab 01.04.2024). 

Der Grundpreis ändert sich nach folgender Preisänderungsformel und wird einmal jährlich zum 01. April angepasst

GP  =  GP(0,8 + 0,1

L          Lo

+ 0,1

l_        lo

 )


In dieser Formel bedeuten:

                GP          = aktueller Monatsgrundpreis

                Gpo        = Basis-Monatsgrundpreis bei Vertragsabschluss (gemäß Ziffer 1)

                L              = aktueller Stundenlohn

                Lo            = Basisstundenlohn nach Tarifstand 01.04.2023 21,42 €/h

                I              = aktueller Preisindex für Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanl.

                Io             = Preisindex für Heizanlagen und zentr. WW-Anl. 150,40 % (Stand: 2023)

 
Der Lohn richtet sich nach der Stufe 6 der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V)

Der Preisindex für Heizanlagen und zentr. Wassererwärmungsanlagen findet sich beim Statistischen Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 4, 1.3 Wohngebäude - Bauleistungen insgesamt - / Instandhaltung von Wohngebäuden. Basis 2020 = 100%


Der Arbeitspreis ändert sich nach folgender Preisänderungsformel und wird einmal jährlich zum 01. April angepasst

AP= AP0 x (0,5xBio1/Bio0+0,2xEG1/EG0+0,3xBI1/BI0)

In dieser Formel bedeuten:

AP = aktueller Arbeitspreis

AP0 = Basis-Arbeitspreis bei Vertragsabschluss (gemäß Ziffer 1)

Bio1 = Verbraucherpreisindex aktuell www.landesdatenbank.nrw.de 
            (61111-02i, CC045 Strom, Gas und andere Brennstoffe)

Bio0 = Verbraucherpreisindex Vorjahr www.landesdatenbank.nrw.de
            (61111-02i, CC045 Strom, Gas und andere Brennstoffe)

EG1 = Tarif ST Gas Basis in dem für die Preisermittlung maßgeblichen Zeitraum. Maßgeblich ist der Mischpreis in Cent/kWh inklusive aller Steuern und Abgaben, aber ohne Mehrwertsteuer, der sich aufgrund der bezogenen Menge und Leistung ergibt.

EG0 = Basiswert Tarif ST Gas Basis (Mischpreis) in Höhe von 4,66 Cent/kWh netto ohne   Mehrwertsteuer, aber  einschließlich aller sonstigen Steuern und Abgaben. (ST Gas-Basis AP: 11,829 Cent, GP: 155,94). Stand 2023

Bi1 = Indexstand aktuell www-genesis.destatis.de/genesis/online
          (61111-0006, CC13-77 Wärmepreisindex (Fernwärme, einschließlich Umlage))

Bi0 = Indexstand Vorjahr www-genesis.destatis.de/genesis/online
          (61111-0006, CC13-77 Wärmepreisindex (Fernwärme, einschließlich Umlage))

  Gesamtwärmeerzeugung
BHKW und Kessel
Gesamtwärmeverbrauch
der Liegenschaften
Wärmeverluste
Wärmeverteilnetz
 
  in MWh in MWh in MWh in %
2020 2278,90 1950,30 328,50 14,4
2021 2552,80 2284,10 268,60 10,5
2022 2151,80 1886,40 265,40 12,3
2023 2041,80 1754,40 287,50 14,1

 

Unser
Fernwärmenetz

Übersichtsplan Fernwärme_min.jpg

Leider können wir zur Zeit keine weiteren Anschlüsse an unser Wärmenetz anbieten, weil die bestehenden Kapazitäten der Wärmeerzeugung ausgeschöpft sind. An einem weiteren Ausbau unseres Wärmenetzes sind wir aber sehr interessiert und daher prüfen wir derzeit die technischen Möglichkeiten dafür. Sofern Sie Interesse an einem Anschluss an unser Wärmenetz haben, dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir werden Sie dann in unsere Interessentenliste aufnehmen und versuchen Ihr Objekt im Rahmen möglicher Ausbaupläne zu berücksichtigen.

Das neue Gebäudeenergie-gesetz (GEG)

Die Ziele der Bundesregierung sind klar formuliert: Der CO2 -Ausstoß soll sich bis 2030 mehr als halbieren. Um diese Ziele zu erreichen, sind die Anforderungen an den Neubau und auch an die Bestandsgebäude in den letzten Jahren stark gestiegen. Seit dem 01.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) erschienen. Das Gesetz ersetzt die Energieeinsparverordung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Durch die Zusammenlegung der Gesetzte, wurden weitere verschärfte Anforderungen eingeführt. 

Auch nach diesen Verschärfungen hat Fernwärme weiterhin sehr gute Primärenergiefaktoren und erreicht in den meisten Fällen problemlos den kfW 55 Standard. Auch Quartierskonzepte mit Fernwärmeleitungen sind nun im Gesetz verankert. Die passenden Übergabestationen in der Wohnung oder einem Haus werden zuätzlich gefördert. Fernwärme gehört durch den hohen Anteil an regenerativen Energien zu den Heizmitteln, die den Co2- Ausstoß reduzieren und einen großen Anteil dazu beitragen, die Ziele zu erreichen und vor allem den Klimawandel zu stoppen.

Wärme
Fernwärme

Effizient und zuverlässig

Jetzt entscheiden

So einfach geht´s

Der Weg zu Ihrem Fernwärmeanschluss ist ganz einfach!

Wir beraten Sie vor Ort und klären gemeinsam mit Ihnen offene Fragen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir ein verbindliches Angebot für einen Fernwärmeanschluss sowie die Versorgung mit Fernwärme. Das Angebot beinhaltet die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitungen bis in das Gebäude.

Sie beauftragen den Fernwärmeanschluss und schon kann der Bauprozess starten. Um die Genehmigungen für den Straßenaufbruch und die Ausführung der Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrswegen kümmern wir uns. Sobald diese vorliegen, können wir beginnen. Den konkreten Termin stimmen wir selbstverständlich mit Ihnen ab.

Die Fertigstellung des Fernwärmeanschlusses läuft durch uns bzw. durch beauftragte Fachfirmen.

Hanna Companie
Kontakt

Haben Sie Fragen zu unserer Fernwärme?

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Rufen Sie einfach an.

Hanna Companie

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